Volltext (verifizierbarer Originaltext)
III 2025 211Entscheid vom 30. Dezember 2025BesetzungDr.iur. Jeremias Fellmann, VizepräsidentMonica Huber-Landolt, Richterinlic.iur. Karl Gasser, RichterMLaw Pascal Pfeifhofer, GerichtsschreiberParteienA.________,Beschwerdeführer,gegenGemeinderat Wangen,Seestrasse 2, Postfach 264, 8855 Wangen SZ,vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. B.________Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,Kanton Schwyz,vertreten durch das Hochbauamt, Rickenbachstrasse 136, Postfach 1252, 6431 Schwyz,Beschwerdegegner,GegenstandPlanungs- und Baurecht (Baubewilligung)
III 2025 211
Entscheid vom 30. Dezember 2025
Besetzung
Dr.iur. Jeremias Fellmann, Vizepräsident
Monica Huber-Landolt, Richterinlic.iur. Karl Gasser, Richter
MLaw Pascal Pfeifhofer, Gerichtsschreiber
Parteien
A.________,Beschwerdeführer,
gegen
Gemeinderat Wangen,Seestrasse 2, Postfach 264, 8855 Wangen SZ,vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. B.________Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,Kanton Schwyz,vertreten durch das Hochbauamt, Rickenbachstrasse 136, Postfach 1252, 6431 Schwyz,Beschwerdegegner,
Gemeinderat Wangen,Seestrasse 2, Postfach 264, 8855 Wangen SZ,vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. B.________
Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,
Kanton Schwyz,vertreten durch das Hochbauamt, Rickenbachstrasse 136, Postfach 1252, 6431 Schwyz,Beschwerdegegner,
Gegenstand
Planungs- und Baurecht (Baubewilligung)
Sachverhalt:Das Grundstück KTN 358 befindet sich im nördlichen Bereich des Ortsteils Nuolen (Gemeinde Wangen), steht im Eigentum des Kantons Schwyz und ist der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen (vgl. WebGIS/Kategorien: Nutzungsplanung kommunal/Grundstücke). Auf dem Grundstück befindet sich unter anderem das unter der Nr.24.020 als Schutzobjekt von regionaler Bedeutung im kantonalen Schutzinventar (KSI) eingetragene Gebäude "Kollegium Nuolen" (vgl. WebGIS/Kategorie: Denkmalpflege).Das Gebäude wurde anfangs des 19. Jahrhunderts zunächst als Wohnhaus und Hotel für die örtliche Kuranlage errichtet. Im Jahr 1934 erwarb es die Kongregation "Missionare von der Heiligen Familie". Sie nutzte das auch als "Patres-Gebäude" oder "Patres-Haus" bezeichnete Gebäude für die Zwecke der Klostergemeinschaft (vgl. WebGIS/Kategorie: Denkmalpflege/Inventarblatt zum Objekt-Nr. 24.020). Das "Patres-Gebäude" diente nach den Feststellungen des Gemeinderats dabei stets auch einer Wohnnutzung (vgl. Beschluss des Gemeinderats Wangen [GRB] Nr. 49-25-039 vom 16.10.2025 E. 9.3). Nach den unbestrittenen Angaben des Hochbauamts des Kantons Schwyz beherbergte das Gebäude zeitweise bis zu 100 Personen und noch in den 1970er-Jahren rund 30 Personen (vgl. VG-act. 12 E. 10).Nachdem der Kanton Schwyz die Liegenschaft erworben hatte und die letzten Patres den Standort verliessen, entschied der Regierungsrat des Kantons Schwyz, im Rahmen einer Zwischennutzung vorübergehend maximal 35 Asylsuchende im "Patres-Gebäude" unterzubringen. Das entsprechende Betriebsreglement des Amts für Migration (AFM) sah eine Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 vor. Prioritär sollten im "Patres-Gebäude" Familien (mit Kindern) untergebracht werden. In zweiter Priorität war die Unterbringung von alleinstehenden Frauen und in dritter Priorität die Unterbringung von alleinstehenden Männern vorgesehen (vgl. VG-act. 10/7 ["Betriebsreglement Patres-Haus Nuolen\
Das Grundstück KTN 358 befindet sich im nördlichen Bereich des Ortsteils Nuolen (Gemeinde Wangen), steht im Eigentum des Kantons Schwyz und ist der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen (vgl. WebGIS/Kategorien: Nutzungsplanung kommunal/Grundstücke). Auf dem Grundstück befindet sich unter anderem das unter der Nr.24.020 als Schutzobjekt von regionaler Bedeutung im kantonalen Schutzinventar (KSI) eingetragene Gebäude "Kollegium Nuolen" (vgl. WebGIS/Kategorie: Denkmalpflege).